Es wird unter drei grossen Gruppen (Arten)
von Visa unterschieden:
- Transitvisa: Sie erlauben den Aufenthalt
in der Transitzone der spanischen Flughäfen und werden
ausgestellt, wenn der Reisende sich in spanischem Territorium
aufhalten muss, um einen Anschlussflug zu nehmen. Es gibt
auch ein Transitvisum, welches erlaubt, Spanien innerhalb
von fünf Tagen zu durchqueren, um in ein anderes Land
zu reisen, welches die Einreise gestattet. Diese Visa haben
die kürzeste Gültigkeit.
- Aufenthaltsvisa können folgende
sein:
- Urlaub: Mit einer Gültigkeit
von max. drei Monaten, die um einen Monat verlängert
werden kann.
- Mehrfachvisum: Wenn Sie aus Berufsgründen
mehrfach nach Spanien ein- und ausreisen müssen.
(max. Gesamtaufenthalt ist auf drei Monate begrenzt)
Es ist verlängerbar.
- Studium: Es hat eine dreimonatige
Gültigkeit und ist eine Voraussetzung für
diejenigen, die, nach ihrer Ankunft in Spanien, einen
Studentenausweis beantragen. Die Ausstellung des Visums
verlangt, dass der Antragsteller in einem offiziell
anerkannten Studienzentrum angenommen wurde.
- Sonderaufenthalt: Es hat eine Gültigkeit
von sechs Monaten und erlaubt zu arbeiten oder Studien
und Weiterbildung durchzuführen, ohne dabei eine
Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder einen Studentenausweis
zu beantragen. Dieses Visum wird auf den Konsulaten
am schnellsten ausgestellt.
Voraussetzungen, um ein Touristenvisum für Spanien zu beantragen
Für Residenten der Europäischen Union und Staatsangehörige
von Andorra, Australien, Argentinien, Bolivien, Brasilien,
Kanada, Tschechische Republik, Slowakei, Südkorea, Costa
Rica, Chile, Zypern, Ecuador, El Salvador, Slowenien, USA,
Guatemala, Honduras Ungarn, Island, Israel, Japan, Liechtenstein,
Mexiko, Malta, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Panama,
Paraguay, San Marino, Vatikan, Schweiz, Uruguay und Venezuela, WIRD KEIN VISUM BENÖTIGT, sofern der
Aufenthalt nicht länger als 90 Tage ist. Für Staatsangehörige
anderer Länder gelten folgende Voraussetzungen:
1- Antragsformular, dass auf dem spanischen
Konsulat Ihrer Stadt kostenlos ausgegeben wird. Auf dem Formular
müssen alle Feldern in Blockbuchstaben mit einem feinen
Kugelschreiber, klar und vollständig ausgefüllt
werden. Wenn das Formular ausgefüllt ist, müssen
drei (3) Fotokopien angefertigt werden. Nicht komplett oder
nicht richtig ausgefüllte Formulare führen zur Zurückweisung
oder Ablehnung des Antrags.
2- Vier (4) aktuelle Fotos, die auf jedes
Blatt des Formulars geklebt werden.
3- einen Pass, der mindestens noch 90 Tage
nach Ablauf des Visums gültig sein muss. Original und
Fotokopie von der Seite mit dem Foto und der Seiten, auf denen
Änderungen im Pass vorgenommen wurden, sowie der Name
der Eltern. (ausgenommen Visa und Reisestempel). Wenn der
Antragsteller eine Frau ist und im Pass der Mädchenname
nicht erscheint, muss eine Geburtsurkunde präsentiert
werden.
4- Internationale Kranken- und Unfallversicherung,
die die gesamte Reisedauer voll abdeckt (Original und Fotokopie).
Die Versicherung ist bei Touristikunternehmen erhältlich.
5- Dokumentation, die den Reisezweck und
Bedingungen des Transits, Urlaubs oder Familienbesuchs in
Spanien bescheinigen, im Original und lesbarer Fotokopie von:
- bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug
- Reiseroute. Eine Liste der Städte, die besucht werden,
sowie die Aufenthaltsdauer, mittels unterschriebener und abgestempelter
Bescheinigung des Touristikunternehmens.
- Hotelgutscheine mit bestätigter Reservierung, mittels
unterschriebener und abgestempelter Bescheinigung des Touristikunternehmens.
- Notarielle Einladung eines Familienangehörigen oder
Freund in Spanien (oder des Ziellandes, wenn Spanien nur als
Transit dient) mit Fotokopie des Personalausweises (DNI) oder
der gültigen Aufenthaltsgenehmigung der Person, die die
Einladung ausspricht und auf der folgende Daten erscheinen
müssen: Name, Personalausweis und Adresse des Gastgebers;
Name und Personalausweis des Eingeladenen; Verwandtschaftsgrad
oder existierende Freundschaft, Reisegrund und –dauer.
(Diese Einladung ist nur gültig, um die Unterkunft zu
gewährleisten)
- Visum des Ziellandes (Wenn Spanien als Transit benutzt wird)
- Bestätigtes Hin- und Rückflugticket in ein Drittland
(Wenn Spanien als Transit benutzt wird)
6- Akkreditierung wirtschaftlicher Mittel im Heimatland:
Der Antragstellter muss mindestens zwei (2) der folgenden
Dokumente im Original und Fotokopie präsentieren:
- Steuererklärung des letzten Jahres.
- Traveller Schecks, die auf den Namen des Antragstellers
ausgestellt sind
- Kreditkarte. Auszüge der Kreditkarte der letzten drei
Monate mit den zur Verfügung stehenden Beträgen.
- Kontoauszüge der letzten drei Monate mit dem zur Verfügung
stehenden Saldo.
- Bescheinigungen über bestehende Festgeldanlagen, Treuhanddepots
oder Sparkonten.
Anmerkung: Es werden keine Bankbestätigungen ohne die
dazu gehörenden Auszüge oder klar erkennbare Salden
akzeptiert. Auch Dokumente, die Eigentum wie Immobilien, Fahrzeuge,
Geräte, Hypotheken, usw. bestätigen oder Bescheinigungen
seitens eines Wirtschaftsprüfers sind nicht gültig.
In einigen Fällen kann zusätzlich ein Auszug aus
dem Vorstrafenregister angefordert werden.
7- Bestätigung des Arbeitgebers oder eines Bürgen,
wenn Sie nicht arbeiten
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