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Reiseführer von Andalusien > Anreise > Reisedokumentation

REISEDOKUMENTATION

Folgende Formen der Einreise nach Spanien sind möglich: im Transit in ein anderes Land, als Wohnsitz, Urlaub, Arbeit, Studium oder um politisches Asyl zu beantragen.

Als allgemeine Regel ist es vor der Einreise nach Spanien erforderlich, für die vorher aufgeführten Varianten ein Visum zu beantragen, obwohl es für Touristen und Staatsangehörige bestimmter Länder ausnahmsweise nicht verlangt wird. Auch für bereits registrierte Residenten in Spanien, wenn sie nicht länger als sechs Monate im Ausland waren, und für diejenigen, die im Besitz eines Studentenausweis sind, ist kein Visum erforderlich.

Staatsangehörige eines Landes der Europäischen Union benötigen kein Visum, um nach Spanien zu reisen. Staatsangehörige folgender Länder brauchen ebenfalls kein Visum, wenn sie als TOURISTEN kommen: Andorra, Australien, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Kanada, Tschechische Republik, Slowakei, Südkorea, Costa Rica, Chile, Zypern, Ecuador, El Salvador, Slowenien, USA, Guatemala, Honduras Ungarn, Island, Israel, Japan, Liechtenstein, Mexiko, Malta, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Panama, Paraguay, San Marino, Vatikan, Schweiz, Uruguay und Venezuela.

Es wird unter drei grossen Gruppen (Arten) von Visa unterschieden:

  • Transitvisa: Sie erlauben den Aufenthalt in der Transitzone der spanischen Flughäfen und werden ausgestellt, wenn der Reisende sich in spanischem Territorium aufhalten muss, um einen Anschlussflug zu nehmen. Es gibt auch ein Transitvisum, welches erlaubt, Spanien innerhalb von fünf Tagen zu durchqueren, um in ein anderes Land zu reisen, welches die Einreise gestattet. Diese Visa haben die kürzeste Gültigkeit.
  • Aufenthaltsvisa können folgende sein:
    • Urlaub: Mit einer Gültigkeit von max. drei Monaten, die um einen Monat verlängert werden kann.
    • Mehrfachvisum: Wenn Sie aus Berufsgründen mehrfach nach Spanien ein- und ausreisen müssen. (max. Gesamtaufenthalt ist auf drei Monate begrenzt) Es ist verlängerbar.
    • Studium: Es hat eine dreimonatige Gültigkeit und ist eine Voraussetzung für diejenigen, die, nach ihrer Ankunft in Spanien, einen Studentenausweis beantragen. Die Ausstellung des Visums verlangt, dass der Antragsteller in einem offiziell anerkannten Studienzentrum angenommen wurde.
    • Sonderaufenthalt: Es hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und erlaubt zu arbeiten oder Studien und Weiterbildung durchzuführen, ohne dabei eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder einen Studentenausweis zu beantragen. Dieses Visum wird auf den Konsulaten am schnellsten ausgestellt.


Voraussetzungen, um ein Touristenvisum für Spanien zu beantragen

Für Residenten der Europäischen Union und Staatsangehörige von Andorra, Australien, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Kanada, Tschechische Republik, Slowakei, Südkorea, Costa Rica, Chile, Zypern, Ecuador, El Salvador, Slowenien, USA, Guatemala, Honduras Ungarn, Island, Israel, Japan, Liechtenstein, Mexiko, Malta, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Panama, Paraguay, San Marino, Vatikan, Schweiz, Uruguay und Venezuela, WIRD KEIN VISUM BENÖTIGT, sofern der Aufenthalt nicht länger als 90 Tage ist. Für Staatsangehörige anderer Länder gelten folgende Voraussetzungen:

1- Antragsformular, dass auf dem spanischen Konsulat Ihrer Stadt kostenlos ausgegeben wird. Auf dem Formular müssen alle Feldern in Blockbuchstaben mit einem feinen Kugelschreiber, klar und vollständig ausgefüllt werden. Wenn das Formular ausgefüllt ist, müssen drei (3) Fotokopien angefertigt werden. Nicht komplett oder nicht richtig ausgefüllte Formulare führen zur Zurückweisung oder Ablehnung des Antrags.

2- Vier (4) aktuelle Fotos, die auf jedes Blatt des Formulars geklebt werden.

3- einen Pass, der mindestens noch 90 Tage nach Ablauf des Visums gültig sein muss. Original und Fotokopie von der Seite mit dem Foto und der Seiten, auf denen Änderungen im Pass vorgenommen wurden, sowie der Name der Eltern. (ausgenommen Visa und Reisestempel). Wenn der Antragsteller eine Frau ist und im Pass der Mädchenname nicht erscheint, muss eine Geburtsurkunde präsentiert werden.

4- Internationale Kranken- und Unfallversicherung, die die gesamte Reisedauer voll abdeckt (Original und Fotokopie). Die Versicherung ist bei Touristikunternehmen erhältlich.

5- Dokumentation, die den Reisezweck und Bedingungen des Transits, Urlaubs oder Familienbesuchs in Spanien bescheinigen, im Original und lesbarer Fotokopie von:

- bestätigte Reservierung für Hin- und Rückflug
- Reiseroute. Eine Liste der Städte, die besucht werden, sowie die Aufenthaltsdauer, mittels unterschriebener und abgestempelter Bescheinigung des Touristikunternehmens.
- Hotelgutscheine mit bestätigter Reservierung, mittels unterschriebener und abgestempelter Bescheinigung des Touristikunternehmens.
- Notarielle Einladung eines Familienangehörigen oder Freund in Spanien (oder des Ziellandes, wenn Spanien nur als Transit dient) mit Fotokopie des Personalausweises (DNI) oder der gültigen Aufenthaltsgenehmigung der Person, die die Einladung ausspricht und auf der folgende Daten erscheinen müssen: Name, Personalausweis und Adresse des Gastgebers; Name und Personalausweis des Eingeladenen; Verwandtschaftsgrad oder existierende Freundschaft, Reisegrund und –dauer. (Diese Einladung ist nur gültig, um die Unterkunft zu gewährleisten)
- Visum des Ziellandes (Wenn Spanien als Transit benutzt wird)
- Bestätigtes Hin- und Rückflugticket in ein Drittland (Wenn Spanien als Transit benutzt wird)

6- Akkreditierung wirtschaftlicher Mittel im Heimatland: Der Antragstellter muss mindestens zwei (2) der folgenden Dokumente im Original und Fotokopie präsentieren:
- Steuererklärung des letzten Jahres.
- Traveller Schecks, die auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sind
- Kreditkarte. Auszüge der Kreditkarte der letzten drei Monate mit den zur Verfügung stehenden Beträgen.
- Kontoauszüge der letzten drei Monate mit dem zur Verfügung stehenden Saldo.
- Bescheinigungen über bestehende Festgeldanlagen, Treuhanddepots oder Sparkonten.


Anmerkung: Es werden keine Bankbestätigungen ohne die dazu gehörenden Auszüge oder klar erkennbare Salden akzeptiert. Auch Dokumente, die Eigentum wie Immobilien, Fahrzeuge, Geräte, Hypotheken, usw. bestätigen oder Bescheinigungen seitens eines Wirtschaftsprüfers sind nicht gültig. In einigen Fällen kann zusätzlich ein Auszug aus dem Vorstrafenregister angefordert werden.

7- Bestätigung des Arbeitgebers oder eines Bürgen, wenn Sie nicht arbeiten


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