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Reiseführer von Andalusien > Über Andalusien > Reigierung und Verwaltungen

Regierung und Verwaltungen

Am 28. Februar 1980 stimmte Andalusien in einem Bürgerentscheid mit einem Ja zur vollen Autonomie. Seit dem hat sich die Autonomie in das wertvollste Mittel der sozialen, politischen und wirtschaftlichsten Entwicklung Andalusiens verwandelt. Es ist gerechtfertigt, die Anstrengung der Andalusier an diesem, schon fast weit entfernten Datum, zu würdigen, da sie mit viel Illusion auf ihr eigenes Land gesetzt hatten.

Unter der Verfassung hat Spanien es geschafft, sich in internationale Institutionen zu integrieren und geniesst die gleichen Rechte, wie die anderen europäischen Staaten. Der fruchtbarste Abschnitt der Geschichte kam in aller Regel durch die grossen Fortschritte im Sozialen und der menschlichen Entwicklung.

Andalusien, mit seiner Hauptstadt Sevilla, teilt sich in acht Provinzen. So wird es im Königlichen Erlass von 1833 der Provinzteilung, von Javier de Burgos, festgelegt. Diese Provinzen verfügen über 770 Gemeinden und beherbergen 7.849.799 Einwohner. Diese Bevölkerung konzentriert sich vor allem auf die Provinzhauptstädte und die Küstenstreifen. Deshalb ist die Besiedelung Andalusiens relativ hoch und die Hälfte der andalusischen Bevölkerung konzentriert sich auf 26 Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern.


Bevölkerungsmässig lohnt es sich, folgende Gebiete zu erwähnen:

  • Gebiet von Sevilla (1.300.000 Einwohner)
    Gebiet von Malaga (1.000.000 Einwohner)
    Bahía de Cádiz (620.000 Einwohner) (Bucht von Cadiz)
    Gebiet von Granada (450.000 Einwohner)

Der Regierungsrat Andalusiens ist das ausführende Organ der ausübenden und verwaltungstechnischen Funktionen der Junta de Andalucia (andalusische Regierung). Der Regierungsrat besteht aus dem Präsidenten und den Ministern.

Die Landesministerien wechseln je nach den Bedürfnissen jeder Legislatur und unterteilen sich in folgende: Präsidentschaft, Regierung, Wirtschaft und Finanzen, Justiz und staatliche Behörden, Innovation, Forschung und Unternehmen, öffentliche Bauten und Transportwesen, Arbeit, Tourismus, Handel und Sport, Landwirtschaft und Fischerei, Gesundheit, Bildung, soziale Gleichheit und Wohlergehen, Kultur und Umwelt.

Die lokalen Verwaltungen sind für das Grundlegende da, um die täglichen Bedürfnisse des Bürgers abzudecken. Für wichtigere Angelegenheiten ist die autonome Verwaltung zuständig.


Mehr Information unter Junta de Andalucia, AndaluciaJunta und im Führer der andalusischen Verwaltung.


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